Ein Überblick über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Was (IT- und Software-)Unternehmen wissen müssen

In der heutigen Zeit stehen Unternehmen vor einem wachsenden Druck, nicht nur wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, sondern auch soziale und Umweltverantwortung zu übernehmen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Initiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen durch Unternehmen zu verbessern. Sie ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und stellt eine Reaktion auf die wachsende Bedeutung von Environment-, Social- und Governance-Faktoren (ESG) für Investoren, Stakeholder und die Gesellschaft insgesamt dar. Die CSRD zielt darauf ab, einheitliche Standards für die Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Informationen festzulegen, um die Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität dieser Berichte zu erhöhen. Letztendlich soll dies dazu beitragen, die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung voranzutreiben.

Die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kürze

Non-Financial Reporting Directive (NFRD): Im Jahr 2014 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen verabschiedet. Ihr vorrangiges Ziel war es, Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen und Interessenvertretern zu ermöglichen, die Leistung von Unternehmen in den Bereichen Environment, Social und Governance (ESG) zu überwachen und zu bewerten. Kurz gesagt, diese Richtlinie verpflichtet spezifische große Unternehmen, ihre Geschäftstätigkeit sowie ihren Umgang mit ESG-Herausforderungen transparent zu machen.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Als Weiterentwicklung der NFRD hat die Europäische Union 2021 die CSRD eingeführt. Die CSRD dient der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen durch Unternehmen weiter zu verbessern. Im Wesentlichen erweitert die CSRD den Anwendungsbereich der NFRD auf eine größere Anzahl von Unternehmen und führt strengere Berichtspflichten ein. Ein zentraler Bestandteil der CSRD ist die Verpflichtung zur Anwendung global anerkannter Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Hierbei spielt die Global Reporting Initiative (GRI) eine entscheidende Rolle. Die GRI ist eine unabhängige internationale Organisation, die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt. Diese Standards dienen als Leitfaden für Unternehmen, um relevante Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte in ihren Berichten zu erfassen und zu kommunizieren. Ab dem Jahr 2025 sind Unternehmen, die zuvor der NFRD-Berichtspflicht unterlagen, verpflichtet, ihre Fortschritte aus dem Jahr 2024 offenzulegen. Der Kreis an Unternehmen, die berichtspflichtig werden, wird bis 2029 sukzessive erweitert.

European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG): Die EFRAG darauf an, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Beine zu stellen. Diejenigen Unternehmen, die mit der Nachhaltigkeitsberichtserstattung bereits zu tun hatten (beispielsweise durch die Global Reporting Initiative, GRI), werden keinen grundsätzlichen Änderungen begegnen als vielmehr Erweiterungen. Zusätzlich wird die Verlässlichkeit der veröffentlichten Informationen durch unabhängige Audits gewährleistet.

Von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffene Unternehmen

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) stehen damit vor der Herausforderung, sich erstmals mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinanderzusetzen. Finanzmärkte, Kapitalanlegende und Konsumierende achten zunehmend auf ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Ein solches wird als Indikator für die Qualität der Geschäftsführung angesehen und kann entscheidend für den künftigen Geschäftserfolg sein. Nachhaltigkeit wird damit zur Geschäftschance für Unternehmen im notwendigen Transformationsprozess und sollte nicht als Bedrohung verstanden werden.

  • 2022: Formale Bestätigung des CSRD
  • 2023: Beschluss des sektorübergreifenden EU-Berichtsstandards
  • 2024: Beschluss der sektorspezifischen EU-Berichtsstandards, sowie der Standard für KMU und Nicht-EU-Unternehmen
  • 2025: Geschäftsberichte zum Berichtsjahr 2024 für Unternehmen, die bereits berichtspflichtig im Sinne des CSR-RUG sind
  • 2026: Geschäftsberichte zum Berichtsjahr 2025 für große Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig im Sinne des CSR-RUG sind
  • 2027: Geschäftsberichte zum Berichtsjahr 2026 für börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene (Rück)-Versicherungsunternehmen
  • 2029: Geschäftsberichte zum Berichtsjahr 2028 für Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen und/oder -Tochterunternehmen

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Die fünf Schritte der Nachhaltigkeitsberichterstattung

  1. Die Status- und Umfeldanalyse ist der erste Schritt in Richtung einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie. Hierbei werden interne und externe Faktoren, die das Unternehmen beeinflussen könnten, sorgfältig untersucht und bewertet. Dies umfasst die Analyse der aktuellen Geschäftspraktiken sowie die Identifizierung von potenziellen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umwelt, Soziales und Governance (ESG)-Faktoren. Eine gründliche Status- & Umfeldanalyse legt den Grundstein für die Entwicklung einer effektiven Nachhaltigkeitsstrategie.
  2. Die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie und die Festlegung der Berichtsinhalte sind ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitspraktiken verbessern möchten. Hierbei werden langfristige Ziele und Handlungspläne festgelegt, um die ESG-Performance zu optimieren und den Stakeholdern transparent zu kommunizieren.
  3. Die Implementierung eines effektiven Nachhaltigkeitsmanagementsystems ist entscheidend, um die definierten Ziele und Strategien erfolgreich umzusetzen. Dies beinhaltet die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Geschäftsprozesse, die Etablierung von Verantwortlichkeiten und die Bereitstellung von Ressourcen für Nachhaltigkeitsinitiativen. Durch ein strukturiertes Nachhaltigkeitsmanagement können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Maßnahmen effizient umgesetzt werden und langfristige positive Auswirkungen erzielen.
  4. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird ein wesentlicher Bestandteil des Transparenz- und Rechenschaftsprozesses eines Unternehmens. Hierbei werden die gesammelten Daten und Informationen über die ESG-Performance des Unternehmens in einem formalen Bericht zusammengefasst und veröffentlicht. Die Berichterstattung bietet den Stakeholdern Einblicke in die Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens und ermöglicht es diesen, informierte Entscheidungen zu treffen und das Unternehmen auf dessen Nachhaltigkeitsreise zu begleiten.
  5. Die kontinuierliche Verbesserung ist ein zentraler Grundsatz des nachhaltigen Managements. Unternehmen sollten regelmäßig ihre Nachhaltigkeitsziele, -strategien und -maßnahmen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den sich ändernden Anforderungen und Erwartungen gerecht werden. Durch die systematische Bewertung und Anpassung ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen können Unternehmen langfristig positive Auswirkungen erzielen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Diese Informationen müssen im CSRD-Nachhaltigkeitsbericht berücksichtigt werden

  1. Die doppelte Wesentlichkeit bezieht sich auf die Identifizierung und Offenlegung von Informationen, die sowohl für das Unternehmen als auch für seine Stakeholder von entscheidender Bedeutung sind. Im CSRD-Nachhaltigkeitsbericht müssen Unternehmen daher nicht nur die Aspekte offenlegen, die für ihre eigenen Geschäftsaktivitäten wesentlich sind, sondern auch diejenigen, die von ihren Stakeholdern als wesentlich erachtet werden.
  2. Unternehmen müssen ihr Geschäftsmodell, Strategie und Unternehmensführung transparent darlegen. Dies umfasst Informationen darüber, wie das Unternehmen seine Geschäftsziele erreichen möchte, welche langfristigen Strategien es verfolgt und wie die Unternehmensführung die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen lenkt und unterstützt.
  3. Im CSRD-Nachhaltigkeitsbericht müssen Unternehmen die identifizierten Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken und -Chancen offenlegen, die sich auf ihr Geschäft auswirken können.
  4. Unternehmen sind verpflichtet, Informationen über ihre Due-Diligence-Prozesse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren offenzulegen. Dies umfasst die Methoden und Verfahren, die das Unternehmen zur Identifizierung, Bewertung und Bewältigung von Risiken im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit anwendet.
  5. Im CSRD-Nachhaltigkeitsbericht müssen Unternehmen ihre bisherige Nachhaltigkeitsleistung darlegen, einschließlich der erreichten Meilensteine, Ziele und Fortschritte in Bezug auf ESG-Aspekte. Dies ermöglicht es den Stakeholdern, die Entwicklung des Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeit nachzuverfolgen.
  6. Unternehmen müssen einen geschätzten Zeitrahmen für das Erreichen ihrer Nachhaltigkeitsziele angeben. Dies umfasst Informationen darüber, wann das Unternehmen beabsichtigt, bestimmte Ziele zu erreichen und welche Maßnahmen ergriffen werden, um diese Ziele zu realisieren.
  7. Im CSRD-Nachhaltigkeitsbericht müssen Unternehmen Informationen über ihre Lieferkette offenlegen, einschließlich der Maßnahmen, die das Unternehmen ergreift, um sicherzustellen, dass seine Lieferanten ebenfalls nachhaltige Praktiken einhalten. Dies umfasst die Bewertung von Lieferantenrisiken und die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lieferkette.
  8. Unternehmen müssen im CSRD-Nachhaltigkeitsbericht Informationen über die Bestätigung und Überprüfung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Dritte bereitstellen. Dies umfasst die Angabe, ob der Bericht von externen Prüfern überprüft wurde und ob es Empfehlungen oder Verbesserungsvorschläge gab.

Vom Aufwand zum Mehrwert des CSRD-Nachhaltigkeitsberichts: Ein hoffnungsvoller Ausblick

Obwohl die Erstellung eines CSRD-Nachhaltigkeitsberichts zweifellos Zeit und Ressourcen erfordert, sollten Unternehmen diesen Prozess als Investition in ihre langfristige Nachhaltigkeitsstrategie betrachten. Letztendlich kann ein transparenter und aussagekräftiger Bericht nicht nur den bürokratischen Anforderungen gerecht werden, sondern auch dazu beitragen, eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten.